Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs erfolgt über unsere Internetseite www.schwimmschule-paddelchen.de und ist verbindlich für die gebuchte Anzahl an Einheiten. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind sich in einem gesundheitlich unbedenklichen Zustand befindet. Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen sind vorab ärztlich abzuklären und uns mitzuteilen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, jedoch bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen sinnvoll.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Nach Buchung eines Kurses erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Kurs gilt für die gebuchte Anzahl von Einheiten.
Bitte beachten Sie: Versäumte Einheiten (z. B. durch Krankheit, Urlaub oder anderweitiges Nichterscheinen) können weder nachgeholt noch erstattet werden.
Der 10er-Block besteht aus genau 10 fest geplanten Einheiten.
Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Eine Kündigung ist bis 14 Tage vor Beginn der ersten Einheit möglich. In diesem Fall wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € erstattet.
Bei einer Kündigung bis zu 13 Tage vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr zu zahlen. Danach wird die volle Kursgebühr fällig.
Die Kündigung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Bei Abbruch des Kurses nach Beginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ein Versäumen von Einheiten – unabhängig vom Grund – berechtigt nicht zu Nachholstunden oder Rückerstattung. Dies gilt auch bei Krankheit oder Urlaub.
Fällt eine Einheit aufgrund technischer Defekte, Krankheit des Trainers oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse aus, wird die Einheit nachgeholt oder eine alternative Schwimmzeit angeboten. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
Die Schwimmschule behält sich vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Krankheit, Badschließung) den Kursstart zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden nicht genutzte Einheiten erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Schwimmschule Paddelchen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich während der Kurszeit. Vor und nach der Einheit sowie im gesamten Badbereich haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen sowie für Schäden durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung.
Für durch Teilnehmer oder Begleiter verursachte Schäden haften diese selbst. Eltern haften für ihre Kinder.
Begleitpersonen halten sich auf eigene Verantwortung im Gebäude auf – es besteht kein Versicherungsschutz für sie.
Teilnehmer und Begleitpersonen erscheinen bitte 15 Minuten vor Kursbeginn am vereinbarten Treffpunkt.
Im Nassbereich (Umkleide, Duschen, Toiletten) sind Badeschlappen Pflicht.
Die Kinder werden vom Schwimmlehrer am Treffpunkt abgeholt. Eltern begleiten die Kinder nicht in den Schwimmbereich. Während des Kurses ist der Aufenthalt im Gebäude für Eltern nicht gestattet. Die Abholung erfolgt im Zwischenraum bei den Schiebetüren.
Den Anweisungen der Schwimmlehrer und des Badpersonals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder Anweisungen behalten wir uns den Kursausschluss ohne Rückerstattung vor.
Das Infoblatt „Kursteilnehmer“ ist zu jeder Einheit ausgefüllt mitzubringen.
Kurswechsel: Sobald ein Kind die Voraussetzungen für das nächste Kurslevel erfüllt und die Prüfung besteht, wird es automatisch in den nächsthöheren Kurs eingestuft. Verbleibende Einheiten werden übertragen.
Schwimmprüfungen erfolgen, wenn das Kind nach Einschätzung des Trainers prüfungsreif ist. Nach bestandener Prüfung erfolgt der automatische Wechsel in die nächsthöhere Schwimmstufe.
Es besteht kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Abzeichens. Die Teilnahme am Kurs ist keine Garantie für das Bestehen der Prüfung oder das Erreichen definierter Lernziele.
Sofern kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland besteht oder der Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wird, gilt der Sitz der Schwimmschule Paddelchen als Gerichtsstand.